Bei Schnee- und Eisglätte ist schnelles und umsichtiges Handeln
gefordert. Das Haftungsrisiko bei Unfällen durch mangelnde Schneeräumung
liegt bei den Gemeinden, Unternehmern und Privatleuten gleichermaßen.
Unsere Mitarbeiter sorgen mit geeignetem Equipment dafür, dass Sie das Haftungsrisiko
minimieren. Straßen und Verkehrsflächen, Betriebsgrundstücke und Gehwege
werden von uns von Schnee befreit und nach Ihren Vorgaben Sicherheitstechnisch
betreut.
Bei öffentlichen Auftraggebern erfolgt die Ausführung entsprechend
der Winterdienstsatzung der jeweiligen Kommune.
Winterdienst, Streudienst:
- Beseitigung von Schnee
(Gehwege, Parkflächen, Verkehrswege, Ladezonen,
Zufahrtswege
usw.)
- Verhinderung von Glättebildung durch Streudienste
- Flexible Ausführungsintervalle
- 24 Stunden Service, auf Wunsch an 7 Tagen der Woche.